top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der X-EFFECTS GmbH

Gültig ab Januar 2021

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Diese sind auf unser Internet-Seite www.dynacem.ch aufgeführt und müssen bei jeder Bestellung bestätigt werden. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Bestellung, eines Vertragsabschlusses oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Nebenabreden, Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von unserer Firma schriftlich zugestimmt werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

 

2. Sicherheitsvorschriften
Produkteigenschaften und Sicherheitsvorschriften zur Anwendung von Dynacem sind im Produktdatenblatt und im Sicherheitsdatenblatt enthalten. Der Käufer ist zur Kenntnisnahme beider Merkblätter vor dem Kauf verpflichtet. Beide stehen unter der Rubrik Merkblätter zur Verfügung und werden der Lieferung nicht beigefügt. Der Käufer ist verpflichtet, die oben genannten Merkblätter auszudrucken und bei der Anwendung von Dynacem zu benutzen. Mit einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer, bei der Anwendung von Dynacem die Sicherheitsvorschriften strikte zu befolgen.

 

3. Angebote
Alle Angebote auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden gerichtet werden. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet, alle auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

 

4. Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST - inkl. kostenlosem Versand. Preisänderungen sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Ankündigung. Alle Angebote und Preise auf der Website sind freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer oder Änderungen der Ware und Preise bleiben vorbehalten.

 

5. Lieferung
5.1. Lieferfristen
Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen; sofern keine besondere Frist/Termin festgelegt ist, beträgt diese längstens vier Wochen seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten der Firma erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.

 

5.2. Transport und Ablad
Unsere Waren werden durch die Firma selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

6. Nutzen- und Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager von der Firma auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Lieferungen, welche durch die Firma oder in deren Namen durch den Lieferanten erfolgen, in welchem Falle Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden übergehen.

 

7. Gewährleistung wegen Mängel der Sache
7.1. Mängel

Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Grösse und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.

 

7.2. Mängelrüge
Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung gemeldet werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.

 

7.3. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7.4. Garantieleistungen
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Kauf rückgängig zu machen. Ersetzte oder zurückgenommene Waren gehen in das Eigentum der Firma über. In besonderen Fällen kann die Firma die Transportspesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. 

 

8. Umtausch und Warenrücknahmen
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche die Firma nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen; sie werden mit einem Abzug von mindestens 40% auf die Faktura-Preise gutgeschrieben.

 

9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich bei der Bestellung zu erfolgen. Der Versand der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang. Mit Zustimmung der Firma sind bei längeren Geschäftsbeziehungen Bestellungen auf Rechnung möglich. Die Zahlungsfrist beträgt dann grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und einen Verzugszins von 7% pro Jahr zu verlangen. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen. 

 

10. Eigentumsvorbehalt
Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

 

11. Datenschutz
Die Firma bearbeitet Personendaten in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Informationen zur Bearbeitung der Daten sind auf unserer Firmenwebseite abrufbar und gelten als bekannt und angenommen.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, gilt der Sitz der Firma als Gerichtsstand. Die Firma ist jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

X-EFFECTS GmbH | Wiesentalstrasse 6 | 9242 Oberuzwil

bottom of page